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  Beratung nach §219 Schwangerschaftskonfliktgesetz:
  Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle 
  eine staatliche Anerkennung haben, die in der Regel vom Sozialministerium des Landes 
  erteilt wird. Die Beratung erfolgt  gemäß § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz anonym und 
  ergebnisoffen!
  Die Anerkennung der Beratungsstelle des  AWO-Ortsverein Sylt  besteht seit  dem 
  19.12.1994.
  Jeden Montag und Mittwoch und nach Vereinbarung findet die Beratung nach
  §219 Schwangerschaftskonfliktgesetz statt.
  Die Sprechzeiten werden durch Aushang an der Tür bekannt gegeben und sind in der
  Frauenarztpraxis Köhne, Müller, Budkowski – 
  Friedrichstraße 17-25980 Sylt / OT Westerland-
  Telefon 04651-1477- hinterlegt. 
  Die Rufbereitschaft ist Montag bis Freitag von 12.00 bis 13.00  über 0151-614 908 13 
  erreichbar.
  Nähere Auskünfte erhalten Sie auch im AWO-Büro telefonisch zwischen
  9:00 Uhr und 12:00 Uhr  unter der Nummer : 04651-22325 . 
  Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht gemäß. § 219 StGB 
  erforderlich,damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann.
  Einzelne rechtliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland 
  finden sich im Schwangerschaftskonfliktgesetz.
  Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:
  - Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen, 
  lebensplanerischen Aspekte von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruches
  - Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen wie Elterngeld,Kindergeld, 
  Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen 
  - Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs - 
  Information zu Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruches
  - Erläuterung der Rechtsgrundlage  
  Darüber hinaus können auch Fragen zu gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf 
  Mutterschutz, Elternzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Lage 
  Alleinerziehender, und zur Kinderbetreuung bearbeitet werden.
  Es erfolgt die Information zu möglichen finanziellen Unterstützungen z.B. aus einem 
  Stiftungsfond, wie etwa dem Stiftungsfond "Hilfen für Frauen und Familien" oder zu Mutter-
  Kind-Kuren, Vater-Kind-Kuren. Gegebenenfalls werden Ratsuchende an Gynäkologen, 
  Hebammen und andere Fachdienste weitergeleitet.
  Unsere Beraterin Frau Brigitte Umbreit steht Ihnen gerne bei Rückfragen zur 
  Verfügung.
 
 
  
 
 
 